Mein Schreiben an die Approbationsbehörde

Sehr geehrter Herr .....,
ich wende mich hiermit auch persönlich an Sie als Mensch und bitte Sie, mir für einige meiner Gedanken Gehör zu schenken! Ich gehe davon aus, dass Sie, so wie auch ich, bemüht sind, Ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und gerechte Entscheidungen zu fällen. Möglicherweise trägt dieser Brief dazu bei.
Sie schreiben, dass nach Ihrer Meinung der Verdacht bestünde, dass ich eine unwürdige und unzuverlässige Person und charakterlich für den Arztberuf nicht geeignet sei und dass Sie es deshalb für notwendig erachten, mir die Approbation bis zum Ende des Verfahrens stillzulegen.
Gleichzeitig bieten Sie mir zu meiner Entlastung an, eine Eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass ich KEINE Maskenbefreiungsatteste mehr ausstellen werde.

Seit 30J. bin ich nun Allgemeinärztin in privater Praxis. Ich hatte mich nach gewissenhafter Überprüfung vieler mir zur Verfügung stehenden Heilmethoden bewußt für die Klassische Homöopathie entschieden, was ich nie bereut habe, da ich nach bestem Wissen und Gewissen zu der Überzeugung gelangt bin, dass ich auf diese Weise meinen Patienten schonend und nachhaltig helfen kann, die sich an mich wenden, weil sie aus unterschiedlichsten Gründen in eine Situation geraten sind, in der ihr faszinierendes und hocheffektives Immunsystem vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, sich selbst in angemessener Zeit von einer akuten Krankheit zu befreien, was dann oft chronische Leiden nach sich zieht.
Meine langjährige Praxis hat mich darin immer wieder bestätigt und ich habe bewußt in Kauf genommen, dass ich ob des großen Zeitaufwandes dieser Heilmethode deutlich weniger verdiene als der ärztliche Durchschnitt.
Ich werde entschädigt durch die vielen Heilungen, die ich miterleben durfte und die Freude, Dankbarkeit und Wertschätzung meiner Patienten. Die Bewertungen auf verschiedenen Arztbewertungsportalen sprechen da für sich.

Auch wenn meine Ärztegeneration die Genfer Deklaration, welche auf den Hippokratischen Eid zurückgeht, nicht mehr zu sprechen angehalten wurde, so fühle ich mich diesem Gelöbnis und damit meinen Patienten doch von Herzen zutiefst verpflichtet!

Glauben Sie wirklich, dass ich unwürdig und unzuverlässig bin, weil ich letztes Jahr zu einer Zeit, da wir Ärzte angehalten wurden, jeden direkten Patientenkontakt nach Möglichkeit zu vermeiden und auch Krankenbescheinigungen nach telefonischer Beratung auszustellen, Menschen nach telefonischer und/oder schriftlicher Rücksprache ein Maskenbefreiungsattest per Post zugeschickt habe, die sich in Not an mich gewandt haben, da ihre Haus- und Fachärzte sich weigerten, bzw. sich aus Angst vor Sanktionen, wie sie mir nun widerfahren, nicht trauten, ein solches auszustellen.

Ich kann Ihnen bei meiner Ehre versichern, dass ich noch kein Attest ausgestellt habe, was mir nach meinem besten Wissen und Gewissen als unbegründet oder unrichtig erschien.

Ganz im Gegenteil habe ich JEDE Anfrage, auch von Bekannten, abgelehnt, sofern sie explizit geäußert haben, dass sie keine deutlichen Beschwerden durch die Maske haben….
ebenjene Formulierung, die die Zeugin Jenny Haas mir angeblich unter falschem Namen als Brief zukommen ließ.
Hätte ich diesen Brief erhalten, dann hätte sie ganz sicher kein Attest von mir bekommen!
Aber da sie mir telefonisch deutliche Beschwerden schilderte, die ich ohnehin durch eine körperliche Untersuchung nicht hätte verifizieren können, fühlte ich mich verantwortlich dafür, sie vor Schaden zu bewahren.
Und genau das war in jedem einzelnen Fall der von mir ausgestellten Atteste meine wahrhaftige Motivation.
Ich bin mir keiner Schuld bewußt, damit wider besseren Wissens unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben.
Und ich biete Ihnen aus vollster Überzeugung an, an Eides statt zu erklären, dass ich auch in Zukunft keine unbegründeten Maskenbefreiungsatteste ausstellen werde.

Ich frage mich nun: Warum werden Ärzte und Ärztinnen verfolgt, die aufrichtig und ehrenhaft ihr Bestes geben, um ihre Patienten und Menschen in Not zu schützen und ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dabei sogar noch ihre Existenz auf’s Spiel setzen, um ihren eigenen Würde-Prinzipien treu zu bleiben?
Und wenn Sie mir diese Würde aus Unkenntnis meiner Person nicht zugestehen, glauben Sie dann wirklich, dass ich würdiger würde, wenn ich die von Ihnen geforderte Eidesstattliche Erklärung unterzeichnete, mit der ich mich nach meinen eigenen Würde-Kriterien der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen würde?
In meinen Augen wäre genau das unwürdig und unzuverlässig, Menschen, die meinen Schutz und meine Hilfe brauchen, im Stich zu lassen, nur um mich selbst zu schützen. Wenn ich das täte, wäre ich charakterlich für den Arztberuf tatsächlich nicht geeignet.

Ich schicke Ihnen als Anlage Passagen aus der Ärztlichen Berufsordnung und aus dem Genfer Gelöbnis, die mir besonders wichtig sind.
Ich hoffe sehr, Sie als Mensch erreicht zu haben und lege es nun in Ihre Hände, mit meinem Anliegen angemessen umzugehen.


Mit freundlichen Grüßen

Perin Dinekli
Ärztin für Klassische Homöopathie
Hauptstr. 17
77652 Offenburg
Tel. 0781-71391
mail: pdinekli@gmail.com

Allgemeine ärztliche Berufspflichten
Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit dieser Aufgabe nicht vereinbar sind
oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.

Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen
keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen…“

Der Arzt ist zur gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet und hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten.
Bei der Behandlung hat er die Würde des Menschen und insbesondere
das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu beachten.

Ärztinnen und Ärzte haben …. dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.
Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.

Genfer Gelöbnis
Ich verpflichte mich feierlich,
mein Leben in den Dienst der Menschheit zu stellen.
Die Gesundheit und das Wohlbefinden meines Patienten werden meine erste Überlegung sein.
Ich werde die Autonomie und Würde meines Patienten respektieren.

Ich werde die Geheimnisse, die mir anvertraut sind, auch nach dem Tod des Patienten respektieren.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissen und Würde und in Übereinstimmung mit einer guten medizinischen Praxis ausüben.

Ich werde mein medizinisches Wissen NICHT verwenden, um Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten zu verletzen, selbst wenn ich bedroht bin.

Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre!