Aufklärung für Schulleiter oder Arbeitgeber
Musterschreiben für Schulleiter und Arbeitgeber:
Aus gegebenen Gründen kläre ich Sie hiermit medizinisch auf:
Covid19 zählt in der Häufigkeit des Auftretens zu den „Seltenen Erkrankungen“…. das Durchschnittsalter ist über 80….fast ausnahmslos vergesellschaftet mit mehreren schweren Vorerkrankungen…. Keiner der angeblichen Coronatoten ist nachweislich an Corona gestorben (siehe auch die Hunderte von Obduktionen von Prof. Püschel!), da der PCR-Test, auf dem sämtliche Massnahmen beruhen, in keinster Weise dafür gemacht und geeignet ist, irgendeine Infektion zu diagnostizieren!
Dieser Test schlägt bereits bei kleinsten Schnipselchen eines Corona-ähnlichen Virus (übrigens auch nach einer Grippeimpfung, die interessanterweise bei fast allen Coronatoten vorangegangen ist) positiv aus.
Auf unseren Schleimhäuten tummeln sich natürlicherweise alle möglichen Erreger…. Viren, Bakterien und Pilze, teils auch potentiell gefährliche wie z.B. A-Streptokokken, die Scharlach auslösen können oder Staphylokokken…. das ist ganz normal und Teil unserer Abwehr… also noch keine Infektion! Erst wenn ein Erreger sich so stark vermehrt, dass unser Immunsystem dadurch überfordert ist, infizieren wir uns….. das nennt man dann im Fachjargon Viruslast und es zeigt sich durch deutliche Symptome…. und erst dann sind wir ansteckend!
Es gibt keine symptomlose Infektion und folglich auch keine symptomlosen Anstecker oder Gefährder! Das ist einer der zahlreichen nicht evidenzbasierten Mythen, die herumgeistern und lediglich durch ihre Verbreitung wahr erscheinen.
Daher ist auch das Abstand halten von Gesunden zu Gesunden komplett unsinnig! Kranke sollten, egal um welchen Erreger es sich handelt, zuhause bleiben, um Andere und sich selbst zu schützen, aber nicht vor Gesunden, sondern vor anderen Kranken!
Durch das längere Tragen einer Maske entsteht ein ungesund-feuchtes Milieu, in dem sich alle potentiellen Krankheitserreger rasant schnell vermehren. Zur Zeit sehen wir Ärzte maskenbedingt unter Anderem ausgesprochen viele aggressive chronisch-persistierende Dermatosen (Haut-und Schleimhaut-Entzündungen), die sich teils weit in den Nasen-Rachen-Raum hineinziehen und wir sehen überdies vermehrt durch Aspergillose (Aspergillus ist ein Schimmelpilz, der im feucht-warmen Klima unter der Maske besonders gut gedeiht) hervorgerufene gefährliche Lungenentzündungen, selbst bei Kindern. Auch die angeblichen mysteriösen Spätfolgen von Corona, nämlich Schwäche, chronische Müdigkeit, Schwindel und Abgeschlagenheit sind interessanterweise typische Symptome einer andauernden CO2-Belastung mit Sauerstoffmangel und damit Kollateralschäden durch Maske tragen.
Außerdem entsteht ein chronischer Sauerstoffmangel und eine massive CO2-Anreicherung, die ab 1 Promille im Arbeitsmedizinrecht als bedenklich und ab 2 Promille als inakzeptabel gilt. Eine Konzentration von acht oder mehr Prozent CO2 in der Atemluft über eine Dauer von 30 bis 60 Minuten kann zum Tod führen.
Davor entstehen Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche und Bewusstlosigkeit.
Vier bis fünf Prozent gelten als „betäubend“. In einem Artikel über Gärgas-Risiken erklärten die Wissenschaftler DI Harald Scheiblhofer und Ing. Herbert Stifter die Gefahrenstufen detailliert: Demnach können ab 0,5% bereits Schläfrigkeit und Konzentrationsschwächen auftauchen, ab 2% sind Atemfrequenz und Puls erhöht, das Atemzentrum gereizt. Ab vier Prozent treten Durchblutungsprobleme im Gehirn auf, Schwindel, Brechreiz und Ohrensausen sind möglich. Das tückische an CO2 ist der Umstand, dass man es nicht riechen kann, also weitgehend ohne Vorwarnung in sein Verderben läuft.
Selbst die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat bestätigt, dass das Maske tragen gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt und weigert sich daher, Haftung für Folgeschäden zu übernehmen!
In Deutschland kamen nach dem tragischen Todesfall einer 13-jährigen Schülerin erste Fragen auf, welche durch die Obduktion bestätigt haben, dass außer dem CO2-Erstickungstod keine anderen möglichen Todesursachen in Frage kommen.
In so einem Fall haftet übrigens nicht die Regierung, die die Maskenpflicht angeordnet hat, sondern der Lehrer Betreuer oder Schulleiter, der nicht dafür gesorgt hat, dass dieses Kind von der Maskenpflicht entbunden wird oder der, was im Moment erschreckend häufig der Fall ist, ein vorhandenes ärztliches Attest eines Schülers oder Angestellten nicht anerkennt, weil z.B. angemessen an die ärztliche Schweigepflicht keine Diagnose draufsteht.
Die Regierung kann sich hinterher darauf berufen, dass ja in der Corona-Verordnung steht, dass für Menschen, für die eine Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, die Maskenpflicht entfällt, was aus oben genannten Gründen bei ALLEN Menschen, und ganz besonders ALLEN Kindern zutrifft, zumal zahlreiche wissenschaftliche Studien (z.B. die Studie der WHO vom Okt. 2019) belegen, dass das Tragen einer Maske ausschließlich unter klinischen, sprich sterilen Bedingungen eine gewisse Schutzwirkung aufweist, was im Alltag nicht machbar ist ( O-Ton Drosten: Das hält das Virus nicht auf! Die technischen Daten dazu sind sehr schlecht!)
Ebengenannte WHO-Studie belegt übrigens auch, dass ein Lockdown keinen Schutz vor einer Virusepidemie bietet!!!
Ich habe als Ärztin einen Eid geschworen, meinen Patienten niemals zu schaden und ich kann die Verantwortung für die obengenannten Beschwerden und Risiken einer Alltagsmaske nicht tragen, nur weil man sich an die Hoffnung klammert, dass sie ja eventuell doch ein wenig helfen könnte, was durch keine einzige Studie evidenzbasiert belegt werden konnte.
WennSieals Führungskraftdie Verantwortung dafür übernehmen können, sollten Sie den Eltern der Ihnen anvertrauten Schüler oder Ihren Angestellten das schriftlich bestätigen und treten damit auch für eventuelle Folgeschäden in Haftung!
Überdies bin ich der Meinung, dass wir Bürger unsere Grundrechte, auch das auf ärztliche Schweigepflicht, nicht leichtfertig aufgeben sollten. Ein ärztliches Attest, auch ohne detaillierte Begründung, sollte in jedem Fall ausreichen!